Kompetenzentwicklung in der Lehre fördern
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Karlsruhe
Außenstelle Daimlerstraße
Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Die gezielte Förderung von Kompetenzen der Studierenden in die Lehre zu integrieren ist eine Kunst und Herausforderung, aber gleichzeitig eine der wichtigsten Aufgaben für verantwortungsvolle Lehrende. Kompetenzaufbau wird häufig mit der interaktiven Vermittlung von Wissen, also fachlichen Kompetenzen gleichgesetzt. Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Ein wirksamer Kompetenzaufbau beginnt damit, dass die Studierenden in ihrer (zukünftigen) Praxis handlungsfähiger werden. Das geht weit über eine reine Wissensvermittlung hinaus.
In dem Workshop geht es um ca. 20 Hypothesen, die ergründen, warum die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehre so herausfordernd sind. Wir leiten daraus konkrete methodische Strategien ab, die ergebnisoffen auf das Studium hin reflektiert und übertragen werden. Zudem werden bereits erprobte Strategien in der Lehre vorgestellt und deren Besonderheiten in der Umsetzung reflektiert.
Zusätzlich bietet der Workshop konkrete Anregungen, wie Klausuren aus der Perspektive der Kompetenzen anders gestaltet werden können.
Lernziele
Die Teilnehmenden
- … setzen sich lösungsorientiert mit kritischen Themen der Kompetenzentwicklung auseinander.
- … wenden Kompetenzstrategien auf ihre eigene Art und Weise der Lehre an.
- … überprüfen und erweitern ihre eigene Lehrhaltung.
- … integrieren kompetenzorientierte Ansätze in die eigenen Klausuren.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.