Gelingende Kommunikation in der Hochschullehre
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Karlsruhe
Außenstelle Daimlerstraße
Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Der gesamte Lehralltag in der Hochschule basiert auf einer gelingenden Kommunikation – sowohl mit Studierenden (in Lehrveranstaltungen, aber auch in kleineren Besprechungen) als auch mit Kolleginnen und Kollegen. Dabei gibt es immer wieder Situationen, in denen die Kommunikation nicht so funktioniert, wie man es sich gewünscht hätte; z. B. meint man aneinander vorbeizureden oder der Gesprächspartner scheint von Beginn an nicht zu verstehen, was man ihm sagen möchte.
In diesem Workshop werden ausgewählte theoretische Konzepte vorgestellt, anhand derer die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommunikative Verhaltensweisen analysieren, kritisch beurteilen und alternative Vorgehensweisen entwickeln können. In Übungen werden die theoretischen Überlegungen gemeinsam praktisch angewandt, um so eigene (nicht-)funktionale Kommunikationsmuster sowie kommunikative Verhaltensweisen zu erkennen und zu reflektieren. Ziel dieses Workshops ist es, direkt zu erleben, wie unterschiedlich Kommunikation sein kann und wie man sie verbessern kann.
HINWEIS
Da momentan nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickelt, ist es möglich, dass wir die Rahmenbedingungen der Veranstaltung an die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen anpassen müssen. Sobald uns Änderungen bekannt sind, werden wir Sie informieren.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.