Moderation von Diskussionen und Besprechungen in der Hochschule
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule für Technik, Wirtschaft
und Medien Offenburg
Badstr. 24
77652 Offenburg 8 AE im Themenblock 3
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Die Kommunikation in Gruppen bildet ein wesentliches Element der Hochschulkultur. Für die erfolgreiche Durchführung von Diskussionen, auch in Lehrveranstaltungen, und Besprechungen hat die moderierende Leitung die dabei ablaufenden Prozesse zielorientiert zu steuern. Gleichzeitig hat er oder sie die Aufgabe, alle Beteiligten gleichberechtigt inhaltlich in die Ergebnisfindung und -sicherung einzubeziehen. Beides zugleich kompetent zu bewerkstelligen stellt für jeden Moderator / jede Moderatorin eine Herausforderung dar.
In dem Seminar werden mit den Teilnehmenden die notwendigen Kompetenzen für eine effektive Moderationsleitung erarbeitet und die wichtigsten Techniken zur Durchführung einer Moderation vermittelt und erprobt.
Inhalte sind:
- Aufgaben des Moderators / der Moderatorin
- Diskussionen und Besprechungen effektiv planen und zielorientiert durchführen
- Techniken der Moderationsmethode
- Diskussionsleitung: Balance finden zwischen Führen und Laufenlassen
- Umgang mit besonders kritischen oder emotionalen Beiträgen der Teilnehmenden
HINWEIS
Da momentan nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickelt, ist es möglich, dass wir die Rahmenbedingungen der Veranstaltung an die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen anpassen müssen. Sobald uns Änderungen bekannt sind, werden wir Sie informieren.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.