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Silvia Angelov: angelov@hochschuldidaktik.net
Thomas D’Souza: dsouza@hochschuldidaktik.net
Anja Huber: huber@hochschuldidaktik.net
Sabine Ibelshäuser: ibelshaeuser@hochschuldidaktik.net
Jürgen Irschina: irschina@hochschuldidaktik.net
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Tatyana Podgayetskaya: podgayetskaya@hochschuldidaktik.net
Marion Simon: simon@hochschuldidaktik.net

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Rechtliche „Leitplanken“ bei der Prüfung

Grundlagen zum Prüfungsrecht für Lehrende

SEMINARLEITUNG

Elke Braun

Universität Konstanz

SEMINARLEITUNG

Prof. Dr. Tobias Brönneke

Hochschule Pforzheim

SEMINARLEITUNG

Angelika Burgstahler

DHBW Präsidium

Zeitraum Fr, 30. November 2018,
10:00 - 17:00 Uhr
Ort Hochschule für Technik Stuttgart
Schellingstr. 24
70174 Stuttgart
AEs

ZIELGRUPPE

Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs

INHALT

Prüfungen abzunehmen und Prüfungsleistungen zu bewerten, dies gehört zu den Kernaufgaben der Lehrenden. Von den erreichten Noten kann für die Studierenden viel abhängen (bevorzugte Praxissemesterstellen, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Zugang zu Masterstudien¬gängen …). Und bei mehrfachem Nichtbestehen oder bei zu langsamem Studienfortschritt droht die Exmatrikulation auch gegen den Willen der Studierenden. Daher verwundert es nicht, dass der gesamte Vorgang des Prüfens und Bewertens nicht selten rechtliche Fragen aufwirft und bisweilen zu gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten führt.

Lehrende sollten um den rechtlichen Rahmen des Prüfungswesens wissen: Welchen Spielraum hat der Prüfer bei der Bewertung? Wie muss eine mündliche Prüfung protokolliert werden? Kann eine Zensur durch einen vom Dekan bestellten „Obergutachter“ geändert werden? Welche Rolle spielen Prüfungsausschüsse, welchen Status hat der Prorektor für Lehre als „Widerspruchsbehörde“ und was passiert ggf. beim Verwaltungsgericht? Wie muss eine Klausureinsicht ablaufen? Kann eine Zensur in der Klausureinsicht verschlechtert werden? Welche Folgen hat Abschreiben für den, der abschreiben lässt, und für den, der abgeschrieben hat? Wann kann von einem Plagiat gesprochen werden und welche Folgen hat es? Welche Leistungen müssen anerkannt werden? Kann im Einzelfall eine im Allgemeinen nicht vorgesehene Prüfungsart gewählt werden? Wie genau muss eine Bewertung begründet werden? Wie wirken sich Erkrankungen oder Behinderungen von Studierenden auf den Prüfungsprozess aus?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten einen Überblick über den rechtlichen Rahmen des Prüfungswesens. Die Veranstaltung richtet sich an alle Lehrenden mit Prüfungsaufgaben. Für Studiendekane und Prüfungsausschussmitglieder stellen die hier vermittelten Inhalte einen sinnvollen Einstieg in das Prüfungsrecht dar.

Mitgebrachte Fragen werden wenn möglich geklärt. Gemeinsam soll darüber nachgedacht werden, wie der rechtliche Rahmen sinnvoll ausgefüllt werden kann.

KOSTEN

Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.

Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.

Geschäftsstelle der Studienkommission für Hochschuldidaktik an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

Räumlichkeiten
Daimlerstraße 5b
76185 Karlsruhe