Programmieraufgaben mit CodeRunner als didaktisches Konzept für MINT-Fächer
ZIELGRUPPE
Lehrende an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studienfächern
INHALT
Das Einreichen von Quellcodes in einer Programmiersprache ist in den Veranstaltungen im Fach Informatik üblich, um den Lernfortschritt der Studierenden zu bestimmen. In diesem Seminar wird daraus ein didaktisches Konzept entwickelt, mit dessen Hilfe sich auch außerhalb der Informatik das Erreichen höherer Lernziele überprüfen lassen.
Dieses Konzept sieht vor, dass die Studierenden über das Lernmanagement-System Moodle ihren eigenen Quellcode als Lösung einer Übungsaufgabe einreichen und automatisiert eine direkte Rückmeldung erhalten. Im Rahmen des Workshops werden die technischen und didaktischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Konzeptes durch das Plug-in CodeRunner vermittelt, mit dessen Hilfe sich naturwissenschaftlich-technische Aufgaben als Programmieraufgaben formulieren lassen.
Die Teilnehmenden entwickeln eine eigene Übungsaufgabe mit Musterlösung und erfahren, wie lernförderliche Aufgabenstellungen aus konventionellen Lehrbüchern erstellt werden.
Inhalte sind:
- Moodle und CodeRunner: Technische Voraussetzungen
- Programmieren für Studierende ohne Programmierkenntnisse
- Konzeption einer eigenen Aufgabenstellung
- Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- ChatGPT: Helfer oder Endgegner
HINWEIS
Das Plug-in CodeRunner ist nur für die Lernplattform Moodle verfügbar. Die Teilnehmenden können sich mit Ihrer E-Mail-Adresse in den vorbereiteten Moodle-Kurs auf der externen Moodle-Plattform einschreiben.
Der Workshop wird mit Zoom durchgeführt.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.