Physik vermitteln und verstehen
09:00 - 15:00 Uhr
Internet 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg aus dem Lehrbereich Physik
INHALT
Dieser Workshop findet seit längerem jedes Semester an einer anderen Hochschule im Land statt und hat das Ziel, die im Bereich Physik Lehrenden sowie die daran Interessierten miteinander ins Gespräch zu bringen. Im Sommersemester 2021 stehen zwei Themen auf dem Programm:
Status und Situation des Fachs Physik an den HAWs im Land: Nach der im November 2020 begonnenen Bestandsaufnahme zum aktuellen Umfang der Lehre im Bereich Physik an den Hochschulen sollen nun aktuelle und zukünftige Herausforderungen in der Diskussion um den Stellenwert der Physik in den verschiedenen Studiengängen angesprochen werden.
Prüfungen in Physik – wie sehen sie aus? Hier wollen wir uns gegenseitig in die Klausuren schauen und darüber informieren, welche Konzeptionen und Aufgaben die Kolleginnen und Kollegen dabei verwenden. Abgesehen von den Inhalten soll in der Diskussion auch noch auf den Punkt „Bewertung“ eingegangen werden.
Weitere Themenvorschläge werden natürlich bei Bedarf gerne auch noch kurzfristig mit aufgenommen!
In der Veranstaltung wird auch der Bereich Physik an der Hochschule Esslingen vorgestellt und auf aktuelle Entwicklungen am Standort eingegangen.
HINWEIS
Leider darf dieses Seminar nun doch nicht in Präsenz stattfinden. Es wird online mit Webex durchgeführt.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.