Mnemotechniken in der Lehre
So verbessern Sie Motivation und Lernerfolg Ihrer Studierenden!
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Heilbronn
Campus Sontheim
Max-Planck-Str. 39
74081 Heilbronn
8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Lernstoff bei Ihren Studierenden einfach nicht hängen bleiben will, könnten Mnemotechniken helfen. Diese erleichtern die gehirn-gerechte Aufnahme von Fakten und das Abspeichern von Informationen. Lernen ist dadurch nachhaltiger und kann sogar wieder Spaß machen!
Unmengen an Fakten müssen Ihre Studierenden ständig aufnehmen und im Gehirn verarbeiten – und dabei hoffen, dass sie auch langfristig dort verankert bleiben. Dabei gibt es immer wieder das eine oder andere Thema, bei dem Ihre Studierenden mehr Schwierigkeiten haben, sich alles zu merken – vielleicht, weil sie dieses Gebiet zu wenig interessiert oder weil der Stoff zu trocken ist.
In diesem Fall helfen Mnemotechniken. Dabei handelt es sich um Kniffe und Tricks, mit denen man sich Dinge besser merken kann: Das gelangweilte oder augenscheinlich überforderte Gehirn wird quasi ausgetrickst.
HINWEIS
Da momentan nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickelt, ist es möglich, dass wir die Rahmenbedingungen der Veranstaltung an die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen anpassen müssen. Sobald uns Änderungen bekannt sind, werden wir Sie informieren.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.