Die klingende Seite der Rhetorik
Stimme – Sprechen – Sprachgestaltung
bis 15. Juni 2023 09:00 - 16:00 Uhr
Schönbornstraße 25
75181 Pforzheim-Hohenwart
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Trotz vieler moderner Hilfsmittel ist die Stimme das wichtigste Medium menschlicher Kommunikation. Aufgrund psychologischer Untersuchungen weiß man, dass eine Person mehr vom akustischen Umfeld als vom visuellen geprägt wird und dass der Klang der Stimme den Zuhörer bis tief in das Unterbewusstsein hinein positiv oder negativ beeinflusst. Neue Führungsstile berücksichtigen nicht nur rationale, sondern auch diese emotionalen Komponenten. Der Erfolg eines Vortrages, eines Gespräches oder einer Präsentation wird auch den rhetorischen Fähigkeiten der ausführenden Person zugerechnet; vergessen wird dabei die in der klassischen Antike selbstverständlich dazugehörende „klingende Seite der Rhetorik“.
Dieser Intensivkurs für Stimme und Sprache vermittelt Hintergrundwissen und praktische Erfahrung: Er trainiert in ganzheitlicher Methode Körper, Atmung, Stimme und Artikulation, macht mit der Modulationsfähigkeit der Stimme vertraut und zeigt, wie Klangfarben suggestiv auf den Hörer einwirken. Er schult Sprachmelodie, bewusste Zäsursetzung, Rhythmik und lebendige Dynamik. Stimm- und Sprechfehler werden individuell analysiert, Korrekturen angeboten und durch Merkhilfen dauerhaft für den Berufsalltag im Gedächtnis verankert. Schließlich werden Sie Möglichkeiten der stimmlichen und organisatorischen Vorbereitung von „vokalen Auftritten“ kennenlernen.
HINWEIS
Nach dem Workshop werden Einzelberatungen angeboten. Die Terminvereinbarung erfolgt während der Veranstaltung.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.