Augmented- und Virtual-Reality in der Wissensvermittlung
SEMINARLEITUNG
Prof. Martin Schober
Hochschule Karlsruhe
SEMINARLEITUNG
Evelyn Heller
Hochschule Karlsruhe
10:00 - 17:00 Uhr
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Im Seminar wird gezeigt, wie Augmented Reality (AR), Mixed Reality (MR) und Virtual Reality (AR) voneinander abgegrenzt werden und welche Bedeutung die jeweiligen Technologien für die Lehre besitzen. Eingegangen wird auf die Usability und User Experience der unterschiedlichen Ausgabegeräte und der Anwendungen. Auf dieser Basis werden grundlegende Anforderungen und Kriterien an AR- und VR-Anwendungen vorgestellt. Der Einsatz von AR und VR in der Lehre sowie die praktikable Nutzung der unterschiedlichen Ausgabegeräte und Interaktionsformen werden kritisch beleuchtet. Grundlegendes Wissen über die Virtual-Reality- und die Augmented-Reality-Technologie wird vermittelt, um eine sinnvolle Integration in der Lehre beurteilen zu können.
Es werden unterschiedliche Tools zur Erstellung von Virtual-Reality-Anwendungen vorgestellt. Erstellung und Nutzung von Virtual-Reality-Anwendungen zur Wissensvermittlung werden besprochen und demonstriert. Anwendungen auf den Geräten Oculus Rift, Microsoft Hololens, Vuzix-Brille und Tablets können vor Ort ausprobiert werden.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.