Praxisworkshop zum Einsatz aktivierender Methoden im Lehr-Lern-Prozess
09:00 - 17:00 Uhr
Außenstelle Daimlerstraße
Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe
ZIELGRUPPE
Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
INHALT
Der Workshop gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, anhand mitgebrachter Unterrichtssequenzen ihre Lehrstrategien zu überdenken und den Umgang mit aktivierenden Elementen in der Lehre zu trainieren. Dabei werden hochschuldidaktisch erprobte Methoden vorgestellt, in ihren Anwendungsmöglichkeiten erläutert und von den Teilnehmenden auf jeweils eigene Kontexte angewendet.
Die bisherigen Erfahrungen der Lehrenden mit unterschiedlichen Vermittlungsmethoden und Aktivierungsformen werden ausführlich zur Sprache kommen. Sie bilden gemeinsam mit den neu vorgestellten Methoden den praxisorientierten Ausgangspunkt für einen erweiterten Blick auf das eigene Rollenverständnis.
Der Workshop möchte Sie in die Lage versetzen, Lehr-Lernprozesse „ganzheitlicher“ zu erleben und vielfältiger zu gestalten. Die eigentlich selbstverständliche theoretische Einsicht, dass solche Prozesse keinesfalls vom Lehrenden allein verantwortet werden können, sondern dass die Studierenden als aktive Partner einbezogen werden sollten, wird durch den Einsatz geeigneter Methoden zur gelebten Realität.
HINWEIS
Die Veranstaltung fällt unter das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Der Workshop findet in der Außenstelle Daimlerstraße 5b im Raum 103 statt. Vor dem Gebäude befinden sich gekennzeichnete Parkplätze für die HKA bzw. die GHD.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für teilnehmende Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.