Mit ‘Scholarship of Teaching and Learning’ die eigene Lehre beforschen
10:00 - 16:00 Uhr
Kanalstr. 33
73728 Esslingen
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Die eigene Lehre im Modus ‘Scholarship of Teaching and Learning’ (SoTL) zu beforschen, verbreitet sich zunehmend unter Hochschullehrenden in Deutschland. Hinter SoTL-Aktivitäten steht die Überzeugung, dass Hochschullehre einer beständigen wissenschaftlichen Reflexion bedarf und besonders SoTL Chancen für die Weiterentwicklung der Hochschullehre bietet. Der Workshop thematisiert und bearbeitet:
- Ursprünge des Scholarship of Teaching and Learning (SoTL)
- Definition und Ausgang von SoTL-Aktivitäten
- SoTL-Formate und Charakteristika
- Die Rolle der Hochschuldidaktik im SoTL
- Leistungen von SoTL für die Hochschullehre (Beispiele)
- Beitrag von SoTL-Leistungen zur Hochschulentwicklung im Kernprozess Lehre
Learning Outcomes:
Die Teilnehmenden können nach dem Workshop
- Irritationen, Probleme, Beobachtungen im Lehr- und Lernbetrieb ihres Fachgebiets in konkrete Fragen, Problemdefinitionen oder Hypothesen übersetzen,
- passende Methoden wählen, um systematische Reflexionen, Erhebungen oder Experimente durchzuführen und
- die Ergebnisse anderen Lehrenden in einer kleineren oder größeren Öffentlichkeit zur Diskussion stellen, um die Lehrentwicklung in ihrem Fach oder ihrer Hochschule zu befördern.
HINWEIS
Die Seminarleiterin bietet den Teilnehmenden an, im Nachgang schriftlich Feedback zu den SoTL-Entwürfe zu geben.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.