Lehrkonzepte und Erfahrungen in der Mathematiklehre
10:00 - 17:00 Uhr
Beethovenstraße 1
73430 Aalen
ZIELGRUPPE
Lehrende aus dem Lehrbereich Mathematik an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
INHALT
Künstliche Intelligenz (KI) verändert auch die Mathematiklehre rasant – von automatisierten Tutorensystemen bis zu personalisierten Lernumgebungen. Doch welche Konzepte und Erfahrungen gibt es bereits in Baden-Württemberg? Und wie kann der Einsatz von KI sinnvoll gestaltet werden, ohne die fachliche Tiefe zu gefährden?
Der Workshop bietet zunächst zwei Impulsvorträge mit anschließender Diskussion. Hier werden Chancen und Herausforderungen des KI-Einsatzes in Mathematik-Lehrveranstaltungen beleuchtet – ideal, um den Tag thematisch einzustimmen und erste Perspektiven auszutauschen. Am Nachmittag stehen interaktive Arbeitsphasen im Mittelpunkt: In Kleingruppen entwickeln die Teilnehmenden eine Momentaufnahme zum Thema „Mathematik und KI“ – mit Raum für Konsens, Dissens und neue Ideen. Das Ziel ist ein gemeinsamer Onepager, der zentrale Gedanken, Kontroversen und Ansätze festhält.
Der Workshop richtet sich an Lehrende, die sich mit dem Für und Wider von KI in der Hochschulmathematik beschäftigen möchten – unabhängig davon, ob sie bereits Erfahrungen mit KI-gestützten Ansätzen haben oder erste Impulse suchen.
Nach erfolgreichen Veranstaltungen in Karlsruhe und Ulm findet die dritte Edition nun in Aalen statt. Moderiert und begleitet wird der Tag von Martin Franzen und Anselm Knebusch, beide mit langjähriger Erfahrung in der Mathematiklehre an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
HINWEIS
Raumänderung: Der Workshop findet an der Hochschule Aalen, Beethovenstr. 1, im WIN-Gebäude, 5. Stock, Raum WIN 5.04 statt.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen und kirchlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von kirchlichen Hochschulen werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.

