Academic Writing in English
bis 11. Juli 2019 10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Karlsruhe
Außenstelle Daimlerstraße
Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Angesichts der Internationalisierung der Hochschulen wird in vielen Fachbereichen nicht nur die Lehre in englischer Sprache durchgeführt, es wird auch von den Studierenden erwartet, dass Sie ihre Arbeiten in englischer Sprache vorlegen. Dies erfordert von den Lehrenden die Fähigkeit, die Studierenden bei diesem Schreibprozess angemessen zu unterstützen.
In dem auf Englisch durchgeführten Workshop lernen die Teilnehmenden nicht nur die Besonderheiten des wissenschaftlichen Schreibens auf Englisch kennen, sie werden anhand von zahlreichen pädagogischen Übungen auch dazu befähigt, ihre Kenntnisse über diese Besonderheiten an ihre Studierenden weiterzugeben.
Es werden speziell die Unterschiede zwischen dem englischen und dem deutschen Schreibstil erarbeitet. Am wichtigsten ist im Englischen die besondere Rolle von Struktur und Linearität, aber auch die spezifische Weise, wie diese Regeln in einem englischen Forschungsartikel angewendet werden.
Am Nachmittag des zweiten Tages wird die Möglichkeit bestehen, vom Referenten Einzelberatung zu Fragen des eigenen wissenschaftlichen Schreibens auf Englisch zu erhalten.
HINWEIS
Seminar in Kooperation mit dem Projekt SKATING
(Studienreformprozess Karlsruhe zur Transformation des Ingenieurstudiums)
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.