Laborteamcoaching
Die Methode und ihre Anwendung
SEMINARLEITUNG
Prof. Dr. Bernd Jödicke
HTWG Konstanz
SEMINARLEITUNG
Prof. Dr. Jürgen Sum
HTWG Konstanz
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule für Technik Stuttgart
Schellingstr. 24
70174 Stuttgart 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Der Workshop zeigt die Lehr-/Lernmethode Laborteamcoaching und ihre Anwendung in aktuellen Lehr-/Lernsituationen.
Die an der Hochschule Konstanz entwickelte Sonderform des Lernteamcoachings greift Ideen vom „flipped classroom“-Ansatz auf. Dabei werden Experimente ohne Anwesenheit von Dozenten durchgeführt und dafür die Ergebnisse intensiv gemeinsam besprochen. Mit gecoachtem Selbstlernen sollen bessere Lernerfolge erzielt werden als beim passiv-rezeptiven Lernen. Team-Coachings eignen sich zu einer nachweisbaren, akkreditierbaren Erhöhung des Eigenlernanteils bei gleichbleibender Belastung der Lehrenden.
In diesem Workshop stehen die praktische Anwendung und die Schulung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vordergrund. Der Kurs erfordert also die aktive Mitarbeit aller Teilnehmenden (sowohl in der Rolle der Studierenden als auch des Coaches). Ziel ist, dass die Teilnehmenden diese Methode anschließend beurteilen und selbst praktizieren können.
Der Workshop wendet sich an alle Lehrenden mit der Bereitschaft zum didaktischen Experiment, und an alle, die nach Wegen suchen, technische Laborexperimente von Studierenden unterstützend zu begleiten.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.