6. Symposium „Rechtswissenschaftliche Fachdidaktik“
10:00 - 16:30 Uhr
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Kinzigallee 1
77694 Kehl 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Das Seminar dient dem kollegialen Austausch über eine innovative und didaktisch geschickte Vermittlung rechtswissenschaftlicher Lehrinhalte.
Das Symposium findet in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal statt. Es widmet sich in diesem Jahr zwei Themen:
Thema 1: Moderne juristische Lehre und erforderliche technische Ausstattung. Dabei sollen insbesondere Fragen der technischen Ausstattung (v.a. der Lehrsäle) sowie der hierzu passenden Lehr-/Lernmethoden diskutiert werden.
Thema 2: Juristische Prüfungsformen mit voller Computer- und Internetnutzung. Hierzu wird Herr Ralf Burgdorf aus Magdeburg anreisen. Das Land Sachsen-Anhalt bietet seit 2019 den Rechtsreferendaren an, das Zweite Juristische Staatsexamen am Laptop absolvieren zu können. Herr Burgdorf wird von seinen Erfahrungen berichten, und wir wollen mit ihm Übertragungsmöglichkei-ten für unsere Hochschulen besprechen.
Außerdem wird Frau Birgit Stotz über elektronisch verfügbare Gesetzessammlungen und über die Möglichkeiten, diese auch in Prüfungen sicher einsetzen zu können referieren.
Schließlich soll ausreichend Raum für den kollegialen Austausch über weitere aktuelle Didaktik-Themen der rechtswissenschaftlichen Lehre bleiben.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.