Blended Learning im Fremdsprachenunterricht
SEMINARLEITUNG
Guadalupe Ruiz Yepes
Hochschule Heilbronn
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Heilbronn
Bildungscampus Nord
74076 Heilbronn 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Der Begriff „Blended Learning“ kann sich auf ganz vielfältige Mischungen von traditionellem Präsenzlernen und Online-Lernen beziehen. Für den Lernerfolg entscheidend ist letztlich die sinnvolle Verknüpfung verschiedener Aspekte bei der Unterrichtsplanung und –gestaltung.
Das Seminar richtet sich an Lehrende, die erfahren möchten, wie sie das Potenzial digitaler Medien für ihre Lehrveranstaltungen gezielt nutzbar machen können. Die Teilnehmenden werden verschiedene Einsatzszenarien von Blended-Learning-Formaten im Sprachlernkontext kennenlernen und Möglichkeiten der Integration von Präsenz- und Online-Aktivitäten in der pädagogischen Gestaltung der eigenen Kurse sowie die sich verändernden Rollen von Dozierenden und Studierenden erarbeiten und diskutieren. In verschiedenen Übungsphasen entwickeln die Teilnehmenden für ein Beispiel aus ihrem Lehr-Lernkontext ein (medien-)didaktisches Konzept und lernen Möglichkeiten der Implementierung mithilfe des Lernmanagementsystems ILIAS kennen. Der gezielte Einsatz ver-schiedener ILIAS-Werkzeuge sowie alternativer Autorenumgebungen und Sprachlern-Apps wird anhand eigener Lehrmaterialien (Texte, Bilder, Audios, Videos, Aufgaben) geübt.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.