Selbst- und Stressmanagement für Hochschullehrende
09:00 - 17:00 Uhr
Technische Hochschule Ulm
Campus Albert-Einstein-Allee
Albert-Einstein-Allee 55
89081 Ulm 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Lehrende an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
INHALT
Jedes berufliche Umfeld hat seine eigenen Stress- und Erwartungsdynamiken. Diese treffen auf unsere persönlichen Gewohnheiten. Die Folge: Wir bedienen uns unserer unbewussten und bewussten Strategien, mit diesen Anforderungen umzugehen – und machen es damit manchmal schlimmer. Selbstverständlich in allerbester Absicht. In diesem Seminar bekommen Sie mit wenig Theorie und vielen Übungen einen Einblick in die Kreisläufe, die Stress hervorbringen: Den allgemeinen psychodynamischen Stresskreislauf, sowie Ihren persönlichen. Stets gerahmt von der konkreten Herausforderung, die mit einer Lehrtätigkeit und -verantwortung einhergeht. Hierzu werden Fallbeispiele einen wichtigen Beitrag leisten.
Methoden:
- Theoriemodule
- Simulationen und Fallarbeit
- Achtsamkeitspraxis und Entspannungstechniken
- Reflexionsaufgaben
Hinweis
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung eine Sportmatte o. ä. mit.
HINWEIS
Die Veranstaltung wird im Raum V106 (Campus Albert-Einstein-Allee) stattfinden.
Die Veranstaltung fällt unter das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
KOSTEN
Für Lehrbeauftragte sowie Professorinnen und Professoren an staatlichen und kirchlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg fallen keine Seminargebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.