Datenschutz an der Hochschule
SEMINARLEITUNG
Ingo Stengel
Hochschule Karlsruhe
SEMINARLEITUNG
Thorsten Leize
Hochschule Karlsruhe
SEMINARLEITUNG
Iris Meyer
Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Karlsruhe
Außenstelle Daimlerstraße
Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe 8 AE im Themenblock 3
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Die Veranstaltung führt in das Thema Datenschutz ein, insbesondere in die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), in das Bundesdatenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg. Dabei werden diese Gesetze vor allem mit dem Fokus Hochschule beleuchtet.
Der theoretische Teil wird durch einen praktischen Teil ergänzt. Dieser enthält u. a. konkrete Fallbeispiele zu: Betreiber von Diensten, z. B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT); Nutzer von Diensten, die persönliche Daten verarbeiten, z. B. in Umfragen; Datenschutzerklärungen für Webseiten; Datenschutz in der Forschung; Videoaufnahmen; Bildaufnahmen; Datenschutz in der Lehre; Notenlisten; Stundenpläne.
HINWEIS
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Da momentan nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickelt, ist es möglich, dass wir die Rahmenbedingungen der Veranstaltung an die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen anpassen müssen. Wir werden Sie rechtzeitig über Änderungen informieren.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.