Körpersprache und Präsentationsdramaturgie
bis Di, 05. November 2019, 10:00 - 15:00 Uhr
Hohenwart Forum
Schönbornstraße 25
75181 Pforzheim-Hohenwart 16 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Der Workshop wendet sich an alle Lehrenden, die das Spektrum der Wirkungen ihres sprachlichen und körperlichen Ausdrucks besser kennenlernen und ihre Vortragsweise verbessern wollen.
Wer sein Brot mit öffentlichem Sprechen an einer Hochschule verdient, braucht immer wieder Anregungen, um seine Lehrveranstaltungen und somit seine Lehrinhalte interes-santer und lebendiger zu gestalten. Wir folgen dem Prinzip des Zusammenspiels und der Wirkungsweise von Körper, Atem, Stimmführung und Sprache.
Schließlich möchte man seinen Stoff nachhaltig vermitteln und auch selbst während dieses Prozesses Freude erleben. Souveränität und Überzeugungskraft sind entscheidende Kräfte, um dieses Ziel erreichen zu können.
Stichworte zum Inhalt dieses Workshops sind:
- Körpersprachliche Aspekte deutlicher beachten (Sprechende Gesten,
Mimik, Blickführung) - Sicher auftreten, Stimmkraft erweitern, dynamisch sprechen (Atem,
Stimme, Sprache) - Text anschaulich und interaktiv darstellen (Ansprechen des
Vorstellungspotentials der Zuhörer, Zuhörerkontakt) - Beachten von Inszenierungsaspekten (Rhetorische Gestalt und
Raumdramaturgie)
Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit – auch bei ungewöhnlichen Übungen – wird vorausgesetzt.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.