Wohin mit den Händen? – Körpersprache in der Kommunikation
10:00 - 17:00 Uhr
Außenstelle Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte mit hochschuldidaktischem Basiskurs.
INHALT
Wie wirken Sie auf andere Menschen am Arbeitsplatz? Was halten Ihre Mitmenschen, etwa Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen, von Ihnen? Wie selbstsicher ist Ihr Auftreten, spricht Ihr Auftritt eher gegen oder für Sie?
Ausstrahlung und Auftrittsweise ersetzen nicht die Fachkompetenz, können jedoch sehr hilfreich sein und sich positiv auf die Überzeugungskraft auswirken. Es kommt nicht nur darauf an, was jemand sagt, sondern wie er es sagt. Unbewusste Signale des Körpers geben oft mehr Wahrheit preis als Worte.
Das Seminar beschäftigt sich mit dem neuesten Forschungsstand zur Körpersprache und vermittelt in der praktischen Arbeit Ansätze, diese Erkenntnisse für die eigene Körpersprache zu nutzen. Inhalte des Seminars sind die vier Kategorien der Körpersprache: Mimik, Gestik, Kinesik und Proxemik.
HINWEIS
Da nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickelt, ist es möglich, dass wir die Rahmenbedingungen der Veranstaltung an die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen anpassen müssen. Sobald uns Änderungen bekannt sind, werden wir Sie informieren.
KOSTEN
Für Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte an staatlichen und kirchlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg fallen keine Seminargebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.