Wohin mit den Händen? – Körpersprache in der Kommunikation
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Biberach
Karlstrasse 11
88400 Biberach 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Wie wirken Sie auf andere Menschen am Arbeitsplatz? Was halten Ihre Mitmenschen, etwa KollegInnen und MitarbeiterInnen, von Ihnen? Wie selbstsicher ist Ihr Auftreten, spricht Ihr Auftritt eher gegen oder für Sie?
Ausstrahlung und Auftrittsweise ersetzen nicht die Fachkompetenz, können jedoch sehr hilfreich sein und sich positiv auf die Überzeugungskraft auswirken. Es kommt nicht nur darauf an, was jemand sagt, sondern wie er es sagt. Unbewusste Signale des Körpers geben oft mehr Wahrheit preis als Worte.
Das Seminar beschäftigt sich mit dem neuesten Forschungsstand zur Körpersprache und vermittelt in der praktischen Arbeit Ansätze, diese Erkenntnisse für die eigene Körpersprache zu nutzen. Inhalte des Seminars sind die vier Kategorien der Körpersprache: Mimik, Gestik, Kinesik und Proxemik.
HINWEIS
An der Hochschule Biberach wird dazu aufgerufen, weiterhin eine medizinische Maske zu tragen (Ausnahme für Vortragende), einen Abstand von 1,5 m zu halten sowie alle 20 Minute zu lüften.
Im Interesse aller empfehlen wir Ihnen dringend, im Vorfeld der Veranstaltung einen Selbst- oder Schnelltest durchzuführen.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.