Visualisieren mit Stift und Papier
10:00 - 17:00 Uhr
Schellingstr. 24
70174 Stuttgart
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte mit hochschuldidaktischem Basiskurs.
INHALT
Die Überfülle an digitalen Abbildungen und Fotos, der wir ständig im Beruf, Studium und Alltag ausgesetzt sind, führt schnell zu einer Übersättigung unserer Wahrnehmung. Einfache, handgezeichnete Abbildungen haben dagegen den Vorteil, Inhalte auf den Punkt zu bringen und gleichzeitig bei der Vermittlung eine persönliche Note mit einfließen zu lassen.
Neben dem praktischen Üben von handgezeichneten Symbolen und Elementen liegt der Schwerpunkt dieses Workshops auf dem Thema Bildsprache. Wir werden uns einen Bilderwortschatz für die eigene Unterrichtspraxis aufbauen und reflektieren, wie Symbole als visuelle und emotionale Anker in Präsentationen eingesetzt werden können. Ergänzend werden wir ein Handschriftentraining durchführen sowie Gestaltungsprinzipien von Flipcharts und Moderationsposter kennenlernen.
Dieser Workshop ist nicht nur für Lehrende geeignet, die Flipcharts in der Lehre nutzen wollen, sondern auch für diejenigen, die ihre Präsentationsfolien, Skripte oder Handouts mit selbst gezeichneten grafischen Elementen anreichern wollen.
HINWEIS
Da momentan nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickelt, ist es möglich, dass wir die Rahmenbedingungen der Veranstaltung an die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen anpassen müssen. Sobald uns Änderungen bekannt sind, werden wir Sie informieren.
KOSTEN
Für Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte an staatlichen und kirchlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg fallen keine Seminargebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.