Studierende beraten – Sprechstunden gestalten
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Karlsruhe
Außenstelle Daimlerstraße
Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe 8 AE im Themenblock 3
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Beratungen gehören in Studium und Lehre zum Alltagsgeschäft und reichen von Besprechungen von Referaten, Betreuung von Abschlussarbeiten bis hin zu Gesprächen „zwischen Tür und Angel“, die sich zwischen fachlichen und persönlichen Anliegen und Problemen bewegen können. Ziel von Beratungen und Coaching ist es, die Anliegen und Probleme der Studierenden zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen und Umgangsstrategien zu suchen. Dabei soll deren Arbeits- und Lernfähigkeit sowie Selbstwirksamkeit unterstützt und gefördert werden.
In diesem Workshop werden anhand verschiedener Beratungsanlässe und Fallbeispiele Strategien erarbeitet und erprobt, um Beratungen ziel- und lösungsorientiert durchführen zu können. Dazu werden Modelle aus der Gesprächsführung vorgestellt und in Übungen und kollegialen Fallbesprechungen erprobt. Im Workshop wird die Gestaltung von Beratungs- und Betreuungssettings vor Ort und online thematisiert, sowie der Aufbau von Sprechstunden und Beratungsgesprächen sowie typische Anliegen, Herausforderungen und Konsequenzen für die Beratung.
Ziele:
Die Teilnehmenden können
- Sprechstunden vor Ort und digital strukturieren
- Beratungen lösungsorientiert durchführen
- Unterschiedliche Gesprächsführungstechniken situationsangemessen einsetzen
- eigene Beratungs- und Betreuungskonzepte (weiter-)entwickeln
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.