Storytelling in der Hochschullehre
10:00 - 17:00 Uhr
Außenstelle Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe
ZIELGRUPPE
Lehrende der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
INHALT
Der Begriff des Storytelling erlebt sowohl im akademischen Diskurs als auch in anwendungsbezogenen Bereichen eine immer höhere Aufmerksamkeit. Auch in der Hochschullehre können narrative Techniken zur Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt werden.
Doch was meint der Begriff Storytelling überhaupt? Eine Erzählung ist ein komplexes semiotisches Konstrukt und narrative Gestaltungsstrategien sind bei näherer Betrachtung keineswegs selbstverständlich. Zudem eignen sich nicht alle Methoden des Storytelling gleichermaßen für didaktische Zwecke.
Im Rahmen eines Workshops sollen zunächst erzählerische Gestaltungselemente analysiert und dargestellt werden. In einem zweiten Schritt wird erarbeitet, in welcher Form diese Techniken in der Lehre fruchtbar gemacht werden können.
Lernziele:
Die Teilnehmenden sind in der Lage, Storytelling didaktisch sinnvoll in ihrer Lehrkonzeption zu benutzen. Durch die Analyse von Geschichten können die Teilnehmenden ausgewählte Methoden narrativer Gestaltung auf ihre eigene Lehre anwenden und angemessene Inhalte und Präsentationsweisen auswählen, um ihre Lehrveranstaltungen spannend und anregend zu gestalten.
Workshopschwerpunkte:
- Analyse der Elemente narrativer Gestaltung
- Narrative Tools, didaktische Tools
- Storytelling in der Lehrpraxis
- Lehr-Lern-Geschichten kreieren
HINWEIS
Die Veranstaltung fällt unter das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
KOSTEN
Für Lehrbeauftragte sowie Professorinnen und Professoren an staatlichen und kirchlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg fallen keine Seminargebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet. Mögliche Ermäßigungen wie BahnCard, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.