Smart Teaching Tools III
asynchrone digitale Lehre
14:00 - 18:00 Uhr
Internet 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Das halbtägige Online-Seminar besteht aus zwei Einheiten:
Teil 1: Von der Online-Präsenzlehre hin zu aktivierendem Blended Online-Learning – Welche Möglichkeiten gibt es, Studierende aktiv einzubinden? Da die reine Online-Lehre sowohl für Dozierende als auch Studierende anstrengend sein kann, geht es um den Einsatz smarter Tools für die asynchrone digitale Lehre. Außerdem werden unterschiedliche Anwendungsszenarien diskutiert, die auch im Bereich Inverted Classroom oder Just-in Time- Teaching eingesetzt werden können.
Teil 2: Best-Practice Anwendungen zur Optimierung des Lehr-Lern-Arrangements am Beispiel der Lernplattform ILIAS: Es geht beispielsweise um die Umsetzung von Kontrollfragen, Lernsequenzen, Videos, Quiz, etc., mit deren Hilfe der Lernerfolg von Studierenden unterstützt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter www.innovationslabor-lehre.de.
HINWEIS
Aufgrund der Corona-Pandemie fällt die Präsenzveranstaltung in Rottenburg aus.
Die Seminarleiter haben angeboten, das Seminar zum selben Termin als Online-Training durchzuführen. Der Fokus liegt dabei auf Teaching-Tools in virtuellen Veranstaltungen.
Der Termin musste vom 19. Juni 2020 auf 3. Juli 2020 verschoben werden.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.