HAWAII: Online-Konferenz zu KI in der Hochschullehre  

Vom 22.09.2025 – 26.09.2025 veranstaltet die GHD in Zusammenarbeit mit dem HAW BW e.V. und den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in BW die Online-Konferenz HAWAII zu Künstlicher Intelligenz in der Hochschullehre. HAWAII steht für HAW Artificial Intelligence und Inspiration, Impulse, Innovation, Impact etc.

Ziel der HAWAII-Konferenz ist es, anhand von konkreten Praxisbeispielen zu KI in der Hochschullehre die Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten, den konstruktiven Umgang mit KI und somit die Innovationskraft zeitgemäßer Hochschullehre an den HAW in BW zu verdeutlichen.

Die Konferenz richtet sich primär an Hochschullehrende; weitere Hochschulangehörige und Interessierte sind ebenfalls herzlich willkommen.

Die Teilnahme an der HAWAII-Woche ist kostenfrei und für alle (auch außerhalb der HAW in BW) offen.

Weitere Informationen: www.hochschuldidaktik.net/HAWAII-25.

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Online-Seminar

Rechtliche „Leitplanken“ bei der Prüfung

Grundlagen zum Prüfungsrecht für Lehrende

SEMINARLEITUNG

Elke Braun

Universität Konstanz

SEMINARLEITUNG

Prof. Dr. Tobias Brönneke

Hochschule Pforzheim

SEMINARLEITUNG

Angelika Burgstahler

DHBW Präsidium

Zeitraum Fr, 10. Juli 2020,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort Internet AEs 8 AE im Themenblock 3

ZIELGRUPPE

Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs

INHALT

Prüfungen abzunehmen und Prüfungsleistungen zu bewerten, dies gehört zu den Kernaufgaben der Lehrenden. Von den erreichten Noten kann für die Studierenden viel abhängen (bevorzugte Praxissemesterstellen, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Zugang zu Masterstudien­gängen …). Und bei mehrfachem Nichtbestehen oder bei zu langsamem Studienfortschritt droht die Exmatrikulation auch gegen den Willen der Studierenden. Daher verwundert es nicht, dass der gesamte Vorgang des Prüfens und Bewertens nicht selten rechtliche Fragen aufwirft und bisweilen zu gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten führt.

Lehrende sollten um den rechtlichen Rahmen des Prüfungswesens wissen: Welchen Spielraum hat der Prüfer bei der Bewertung? Wie muss eine mündliche Prüfung protokolliert werden? Kann eine Zensur durch einen vom Dekan bestellten „Obergutachter“ geändert werden? Welche Rolle spielen Prüfungsausschüsse, welchen Status hat der Prorektor für Lehre als „Widerspruchsbehörde“ und was passiert ggf. beim Verwaltungsgericht? Wie muss eine Klausureinsicht ablaufen? Kann eine Zensur in der Klausureinsicht verschlechtert werden? Welche Folgen hat Abschreiben für den, der abschreiben lässt, und für den, der abgeschrieben hat? Wann kann von einem Plagiat gesprochen werden und welche Folgen hat es? Welche Leistungen müssen anerkannt werden? Kann im Einzelfall eine im Allgemeinen nicht vorgesehene Prüfungsart gewählt werden? Wie genau muss eine Bewertung begründet werden? Wie wirken sich Erkrankungen oder Behinderungen von Studierenden auf den Prüfungsprozess aus?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten einen Überblick über den rechtlichen Rahmen des Prüfungswesens. Die Veranstaltung richtet sich an alle Lehrenden mit Prüfungsaufgaben. Für Studiendekane und Prüfungsausschussmitglieder stellen die hier ver­mittelten Inhalte einen sinnvollen Einstieg in das Prüfungsrecht dar.

Mitgebrachte Fragen werden wenn möglich geklärt. Gemeinsam soll darüber nachgedacht werden, wie der rechtliche Rahmen sinnvoll ausgefüllt werden kann.

HINWEIS

Aufgrund der Corona-Pandemie fällt die Präsenzveranstaltung in Karlsruhe aus.

Die Seminarleiter haben angeboten, das Seminar zum selben Termin als Online-Veranstaltung durchzuführen.

KOSTEN

Für Lehrende an staatlichen und kirchlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.

Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von kirchlichen Hochschulen werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.

Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.

Geschäftsstelle der Studienkommission für Hochschuldidaktik an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

Räumlichkeiten
Daimlerstraße 5b
76185 Karlsruhe