Realisieren von E-Learning-Modulen für Blended-Learning-Veranstaltungen
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
In Ergänzung zum Workshop „Konzipieren von E-Learning-Modulen für Blended-Learning-Veranstaltungen“ (in dem die Teilnehmenden einen Überblick über die Formen und die Einsatzszenarien von E-Learning an einer Hochschule erhalten), werden in diesem Workshop verschiedene Möglichkeiten zur Erstellung von E-Learning-Elementen exemplarisch vorgestellt sowie auf ihre Einsatzmöglichkeiten und Grenzen hin betrachtet:
- Learning-Management-Systeme an Hochschulen und was diese Lehrenden und Lernenden bieten können?
- Tools zur Wissensüberprüfung
- ausgewählte Programme zur Erstellung von Online-Selbsttests (bspw. Classroom-Response-Systeme)
- Tools zur Erstellung von Online-Selbstlernmaterial
- ausgewählte Programme zur Erstellung von Videos und Screencasts
- Tools zur Unterstützung kooperativer/kollaborativer Arbeit
- ausgewählte Programme zur Online-Kooperation/Kollaboration (z. B. Foren, Wikis, Online-Konferenzsysteme)
Im Rahmen des Workshops haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, erste Erfahrungen mit verschiedenen Tools zu sammeln und mit der Entwicklung eigener Module zu beginnen.
HINWEIS
Bitte bringen Sie Ihr eigenes Laptop oder Smartphone zum Seminar mit.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.