Prüfungsrecht für Lehrende mit besonderer Funktion im Prüfungswesen
Mo, 17. Februar, 2025, 10:00 - 13:15 Internet 8 AE im Themenblock 3 Warteliste
ZIELGRUPPE
Studiendekan:innen, Programmverantwortliche, Prüfungsausschussmitglieder und Prorektor:innen für Lehre der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrende, die eine solche Funktion in absehbarer Zeit wahrnehmen wollen
INHALT
Die „rechtlichen Rahmenbedingungen bei Prüfungen“ (so der Titel des regelmäßigen Grundlagenseminars) müssen alle Prüfer und Prüferinnen kennen. Prüfungsausschussmitglieder müssen dagegen über die Frage eines „Härtefalls“ bzw. Drittversuches, über Studienzeitverlängerungenund über mögliche Plagiate oder Täuschungen entscheiden. Auch gelten besondere Regeln für Studierenden mit Behinderungen (Chancenausgleich) sowie für studentische Eltern.
Programmverantwortliche, Studiendekan:innen und Prorektor:innen für Lehre müssen einerseits die landesgesetzlichen Regelungen zu Prüfungen einhalten und andererseits in der Akkreditierung die Voraussetzungen für die Akkreditierungsfähigkeit erfüllen.
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Studiendekan:innen, Programmverantwortliche, Prüfungsausschussmitglieder und Prorektor:innen für Lehre sowie Lehrende, die eine solche Funktion in absehbarer Zeit wahrnehmen wollen. Eine vorangegangene Teilnahme am Grundlagenkurs Prüfungsrecht („Rechtliche Leitplanken bei Prüfungen“) ist sinnvoll, aber keine Voraussetzung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten einen Überblick über die rechtlichen Regelungen des Prüfungswesens, die sie in ihren speziellen Funktionen benötigen.
Mitgebrachte Fragen werden wenn möglich geklärt. Gemeinsam soll darüber nachgedacht werden, wie der rechtliche Rahmen sinnvoll ausgefüllt werden kann.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Seminargebühren an.