Prüfungsrecht für Prüfungsausschussmitglieder, Studiendekane und Studiengangverantwortliche
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Pforzheim -
Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht
Tiefenbronner Str. 65
75175 Pforzheim 8 AE im Themenblock 3
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Für Studiendekane, Prüfungsausschussmitglieder und Studiengangverantwortliche (und solche, die es evtl. werden wollen) spielt das Prüfungsrecht eine besondere Rolle. Dieser Workshop wird sich am Vormittag für Prüfungsausschüsse typischen Fragestellungen wie Drittversuchen, Studienzeitverlängerungen, Notenbeanstandungen und Anerkennungen von Prüfungsleistungen und Prüferbestellungen widmen. Der Nachmittag legt den Schwerpunkt dann auf die Frage, in welcher Weise die Ausgestaltungen von Prüfungen und Prüfungsordnungen Bedeutung für die (Re-)Akkreditierung von Studiengängen haben.
Dabei möchten die Workshop-Leiter ihre Erfahrungen als langjähriger Leiter des Rechtsamtes bzw. als Studiendekan der Fakultät weitergeben, die sie bei einer Vielzahl von verwaltungsrechtlichen Streitverfahren einerseits und Akkreditierungen andererseits erhalten haben, sowie Fragestellungen aus dem Publikum gemeinsam diskutieren und lösen – soweit dies die Zeit zulässt. Insbesondere wird es um Möglichkeiten und Grenzen der Ausgestaltungen der Prüfungen in der Studien- und Prüfungsordnung, um Fragen der Modulgröße und des Modulzuschnitts, der Modulprüfung, der Varianz der Prüfungsformen, der Übereinstimmung von Kompetenzzielen und Prüfungsformen und des kompetenzorientierten Prüfens gehen.
Die Veranstaltung ist als sinnvolle Vertiefung der Seminare „Rechtliche „Leitplanken“ bei der Prüfung“ angelegt, kann aber auch ohne den vorherigen Besuch dieses an alle Lehrenden gerichteten Grundlagenseminars besucht werden. Es handelt sich voraussichtlich um eine einmalige Veranstaltung, die in dieser Form nicht wiederholt wird.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.