Problem-Based Learning
09:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Reutlingen
Alteburgstr. 150
72762 Reutlingen
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
„Problem-Based Learning“ ist eine weltweit genutzte, hochwirksame Lehr- und Lernform,
- die einen nachhaltigen Transfer in die Praxis beim Lernen anhand von konkreten Fällen („Problems“) fördert,
- in der das Lernen in der Gruppe sowie das selbstgesteuerte Lernen eine zentrale Rolle spielen,
- in der die Lehrenden die Rolle der Lernbegleitenden einnehmen.
Diese Veranstaltung gibt Antwort auf die Frage, wie wirksames Lernen mit einer problemorientierten didaktischen Herangehensweise organisiert werden kann. Mit „problemorientiert“ ist die Orientierung an Herausforderungen, an reichhaltigen Fällen, die dem beruflichen Kontext bzw. der Anwendungssituation nahe kommen, gemeint. Dabei sind die Ressourcen der Lernenden und ihr Vorwissen von entscheidender Bedeutung.
Ziel des Workshops ist es, die problemorientierte Didaktik für die Hochschule sowie das ihr zugrunde liegende Lehr- und Lernverständnis kennenzulernen und zu erlernen, wie mit den eigenen Studierenden eine Hochschulveranstaltung mit Probelm-Based Learning durchgeführt werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in Lerngruppen konkrete Erfahrungen mit den Verlaufs-formen des problembasierten Lernens machen und gemeinsam Einsatzmöglich-keiten in der eigenen Lehrtätigkeit reflektieren.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.