Physik vermitteln und verstehen
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft
Beethovenstraße 1
73430 Aalen 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Der Workshop wird sich im Wintersemester 19/20 mit dem Spannungsfeld Theorie-Experiment-Simulation als Teil der Physiklehre an den HAWs in Baden-Württemberg befassen. Insbesondere sollen die Schnittstellen der Physik zur Mathematik und zur Informatik beleuchtet werden. Wir wollen untersuchen, ob sich hier Synergien ergeben, die das Verständnis dieser Fächer vertiefen können.
Der Workshopsoll im Wesentlichen aus Präsentationen der Teilnehmenden zu „good-practice“-Beispielen und deren Diskussion bestehen.
Mögliche Themen wären an der Schnittstelle Physik-Mathematik:
- Einsatz von physikalischen Anwendungsaufgaben zur Motivation bzw.
Darstellung der Relevanz bei der Vermittlung mathematischer
Methoden, - oder umgekehrt der Erkenntnisgewinn durch die Beschreibung physi-
kalischer Phänomene mittels mathematischer Modelle bzw. deren
Analyse mittels mathematischer Methoden, etc.
an der Schnittstelle Physik-Informatik:
- Nutzung von Werkzeugen und Programmen zur Berechnung,
Simulation und Visualisierung physikalischer Systeme, insbesondere
auch in interaktiven Formaten, - die Erfassung und Analyse von experimentell ermittelten Messwerten,
der Vergleich Theorie-Experiment, etc.
Weitere Themenvorschläge sind natürlich ebenfalls willkommen!
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.