Erstellung von Online-Aufgaben nach dem STACK-Konzept
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Karlsruhe
Moltkestr. 30
76133 Karlsruhe 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Lehrende im WiMINT-Bereich an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
INHALT
Online-Aufgaben vom Aufgabentyp STACK bieten einen erheblichen Zugewinn gegenüber herkömmlichen Online-Aufgaben. Aufgrund der Hinterlegung von STACK durch ein Computeralgebrasystem ergeben sich besonders bei Online-Aufgaben mit mathematischen Inhalten viele ergänzende Möglichkeiten. Zusätzliche Features beinhalten u.a. die Evaluierung von mathematischen Ausdrücken, das Randomisieren von Zahlenwerten und die Hinterlegung von spezifischem Feedback für die Studierenden. Mithilfe von JSXGraph lassen sich auch grafische, interaktive Aufgabenelemente erstellen, die das Verständnis für technische Zusammenhänge fördern.
Neben der Mathematik sind STACK-Aufgaben für alle Lehrmodule interessant, bei denen etwas berechnet wird, was vor allem in technischen Lehrmodulen häufig der Fall ist. Für die Technische Mechanik ist bereits eine umfangreiche Aufgabenbibliothek entstanden, die im Rahmen des Workshops geteilt wird.
Das Ziel des Workshops besteht darin, die Teilnehmenden zu Online-Aufgaben und insbesondere den mit dem STACK-Konzept verbundenen Möglichkeiten zu informieren in die Lage zu versetzen, STACK-Aufgaben selbständig für ihr Lehrgebiet zu erarbeiten.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.