Humor in der Wissensvermittlung
Alternativen zur gähnenden Lehre
SEMINARLEITUNG
Dr. Renate Mayer
Humortrainerin
bis 11. September 2018 09:00 - 16:00 Uhr
Hohenwart Forum
Schönbornstraße 25
75181 Pforzheim-Hohenwart
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
In der Wissensvermittlung bewirken humorvolle Situationen und/oder Personen eine ange-nehm Lehr-/Lern-Atmosphäre. Die Aufmerksamkeit gegenüber den Lehrenden steigt, aber auch das Interesse an den lebendig vermittelten Wissensgegenständen. In einer aktivieren-den, mit Erlebnissen und Emotionen angereicherten Lernumgebung bereitet Wissenstransfer beiden Seiten Freude, den Lernenden genauso wie den Lehrenden.
Humor als didaktisches Werkzeug muss allerdings authentisch sein, damit er funktioniert. Dass er funktioniert, erkennt man nicht immer an schallendem Lachen, sondern häufiger am beschwingten Schmunzeln. Dieses Seminar regt durch viele Beispiele zu einer lebendigen und auch humorvollen Didaktik an. Es geht vorwiegend darum, gemeinsam mit den Teilneh-menden für jeden Einzelnen individuelle Humor-Ressourcen zu entdecken.
Das Seminar:
- inspiriert durch erprobte Humor-Beispiele und ermöglicht durch kollegiale Beratung individuelle neue Konzepte.
- liefert Ideen und Anreize, die unmittelbar in den eigenen Lehrveranstaltungen einge-setzt werden können.
- ermöglicht das Ausprobieren von verschiedensten Humortechniken.
- fördert Ihre Dozenten-Persönlichkeit durch die Aktivierung Ihrer Humor-Ressourcen.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.