Hörsaalexperimente als Lehrmethode in der Volkswirtschaftslehre
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule Karlsruhe
Außenstelle Daimlerstraße
Daimlerstr. 5b
76185 Karlsruhe 8 AE im Themenblock 2
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Hörsaalexperimente können in der Volkswirtschaftslehre als Mittel in der Lehre eingesetzt werden, um insbesondere mikroökonomische Konzepte und Theorien verständlich zu machen. Bei einem Hörsaalexperiment sind alle Studierenden Anbieter und Nachfrager auf Märkten. Sie sollen versuchen, unter den jeweiligen Marktbedingungen ein möglichst profitables Geschäft abzuschließen. Damit ist es möglich, viele oftmals etwas abstrakt wirkende mikroökonomische Konzepte zu veranschaulichen und damit besser verständlich zu machen: die Studierenden nehmen auf diesem Weg aktiv an der Erarbeitung eines Ergebnisses teil.
Die Marktsituationen beinhalten z. B.: Grundmodell von Angebot und Nachfrage; plötzliche Angebotserhöhung mit ihren Wirkungen auf Mengen, Preise und Gewinne; komparativer Vorteil und internationaler Handel; Inzidenz einer Stücksteuer; Kartellierung eines Marktes; Adverse Selektion; Externalitäten; und andere Situationen.
Der Vorbereitungsaufwand für die Experimente ist dabei recht gering; er erfordert insbesondere keine besonders umfangreichen Software-Arbeiten.
Im Seminar sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Methodik der Experimente kennenlernen und vor allem auch selbst erproben. Die Teilnehmenden werden nach einer entsprechenden Einführung die Experimente selbst durchführen und können so die Verwendbarkeit für ihre eigenen Lehrveranstaltungen besser abschätzen.
HINWEIS
Da momentan nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickelt, ist es möglich, dass wir die Rahmenbedingungen der Veranstaltung an die jeweils aktuellen Corona-Verordnungen anpassen müssen. Sobald uns Änderungen bekannt sind, werden wir Sie informieren.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.