Hochschuldidaktischer Einführungskurs
für neuberufene Professorinnen und Professoren
bis Fr, 15. Februar 2019, 09:00 - 16:00 Uhr
Hohenwart Forum
Schönbornstraße 25
75181 Pforzheim-Hohenwart 24 AE im Themenblock 1
ZIELGRUPPE
Neuberufene Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
INHALT
Diese Veranstaltung bildet den Grundstein des hochschuldidaktischen Fortbildungsprogramms der Studienkommission.
Neu an die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg berufene Professorinnen und Professoren werden praxisnah in die Konzepte, Probleme und Strategien einer zeitgemäßen Hochschuldidaktik eingeführt. Dabei werden Ergebnisse der Lern- und Wissenspsychologie in anschaulicher Form dargestellt und praktisch erlebbar gemacht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars haben Gelegenheit, hochschuldidaktisch relevante Aspekte der eigenen Lehre zu bedenken und im Kollegenkreis zu erörtern. Die von den Teilnehmenden präsentierten Veranstaltungsausschnitte und die anschließenden Kommentare der Gruppe bzw. der Seminarleiter werden jeweils auf DVD aufgezeichnet. Impulsreferate zu grundlegenden didaktischen Problemfeldern wie „Motivation“, „Kommunikation“ und „Aktivierung“ vertiefen das theoretische Basiswissen und bilden den Hintergrund für eine Fülle konkreter Tipps zum Lehralltag. Informationen über die weiteren Fortbildungsangebote der Studienkommission und die Beteiligungsmöglichkeiten an innovativen Lehrprojekten runden den Kurs ab.
Alle neuberufenen Professorinnen und Professoren erhalten eine persönliche Einladung zum Hochschuldidaktischen Einführungskurs.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Teilnehmende von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.