Classroom Assessment Techniques (CATs)
Werkzeuge, den eigenen Unterricht zu verbessern
10:00 - 17:00 Uhr
Hochschule für Technik Stuttgart
Schellingstr. 24
70174 Stuttgart
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
CATs (Classroom Assessment Techniques) sind kleine, meist wenig aufwendige Evaluationsinstrumente, mit denen der eigene Unterricht in Vorlesungen, Seminaren oder anderen Veranstaltungsformen an der Hochschule verbessert werden kann. Das Konzept ist Anfang der 1990er Jahre in den USA entstanden und lässt sich gut auf das deutschsprachige System übertragen.
Der Kurs bietet einen detaillierten Einblick in die Hintergründe und wesentlichen Merkmale dieses Ansatzes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in die Lage versetzt, für ihre eigenen Veranstaltungen effektive CATs zu entwickeln und einzusetzen, um damit ihr Lehr¬handeln zu optimieren. Inhalte sind:
- Was sind CATs genau? – Idee und Grundhaltung des Konzeptes
- Möglichkeiten und Grenzen von CATs
- Grundlegende Prinzipien zur Gestaltung von CATs
- Adaptieren, nicht adoptieren: eigene CATs entwickeln
- Tipps & Tricks zum Einsatz
- Informationen auswerten
- Hinweise für das Rückspiegeln der Informationen.
Der Kurs liefert eine Vielzahl konkreter Beispiele für unterschiedliche Einsatzgebiete und bietet genügend Freiraum, CATs für die eigenen Bedürfnisse zu erarbeiten.
HINWEIS
Es wird empfohlen, eigenes Unterrichtsmaterial mitzubringen.
KOSTEN
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,16 €, Bahnfahrt 2. Klasse). Mögliche Ermäßigungen wie Bahn-Card, Sparpreise, Monatskarten, Gruppen- und Mitfahrer-Angebote sind in Anspruch zu nehmen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können keine Kosten erstattet werden. Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.