Blended Learning
So kombinieren Sie Lehrformen geschickt
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
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Mit den ersten reinen Online-Semester haben Sie sicherlich erste positive wie negative Erfahrungen gemacht. Nun geht es darum, für das kommende Semester daraus zu lernen und lernförderliche Lehrveranstaltung im reinen Online-Format oder auch in einer mit Präsenzveranstaltungen gemischten Form zu gestalten – Stichwort Blended Learning. In diesem Selbstlernkurs werden die Stärken und Schwächen der verschiedenen Lehrformen (asynchrone Lehre, virtuelle Präsenzlehre, Präsenzlehre) herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage lernen Sie dann, wie die jeweiligen Lehrformen so kombiniert werden können, dass ihre jeweiligen Stärken intensiviert und die jeweiligen Schwächen durch den Einsatz der anderen Lehrformen kompensiert werden. Dabei thematisieren wir auch Möglichkeiten, wie in Lehrveranstaltungen mit geteilten Studierendengruppen und hybriden Lehrformen umgegangen werden kann. Sie lernen dann, wie Sie systematisch Lehrveranstaltungen im Blended Learning Design entwickeln können und wie Sie die verschiedenen Lehrformen so ausgestalten, dass sie maximal positive Wirkung für das Lernen der Studierenden entfalten.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.