Erklärungskompetenz bewusst kultivieren und tieferes Verstehen fördern
10:00 - 17:00 Uhr
Paul-Wittsack-Str. 10
68163 Mannheim
ZIELGRUPPE
Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg sowie Lehrbeauftragte und Akademische Mitarbeitende mit hochschuldidaktischem Basiskurs
INHALT
Fragt man Studierende, welche Fähigkeit sie bei Lehrenden besonders hoch gewichten und schätzen, so ist es deren Erklärungskompetenz.
Aber was macht eine hohe Erklärungskompetenz eigentlich aus? Und wie kann man durch eine geeignete Dramaturgie und lebendige Interaktion zu einem vertieften Verstehen auf Seiten der Studierenden beitragen? Diesen spannenden Fragen wollen wir auf dem Workshop anhand einer Fülle von konkreten Beispielen nachgehen.
So lohnt es sich etwa, übend zu erkunden, wie weit qualitative Erklärungen von komplexen Sachverhalten tragen. Ganz nach der Devise „Was man wirklich von Grund auf verstanden hat, kann man auch ‚auf Deutsch’ sagen“, liegt das Fundament für das wirkliche Begreifen und Beherrschen fachlicher Zusammenhänge oft jenseits der Fachterminologien und Formalismen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich eingeladen, Beispiele von für sie besonders überzeugenden Erklärungsfiguren und -dramaturgien einzubringen.
Nebenbei wird auf der Veranstaltung ein Kriterienkatalog für die Gestaltung guter Erklärungen erarbeitet.
KOSTEN
Für Lehrende an staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und an Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg fallen keine Teilnahmegebühren an.
Für die teilnehmenden Professorinnen und Professoren von staatlichen HAW im Geschäftsbereich des MWK Baden-Württemberg und von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz erstattet (Fahrtkosten: Kilometerpauschale 0,30 €, Bahnfahrt 2. Klasse).
Professorinnen und Professoren von anderen Hochschulen des Landes können ihre Reisekosten gegebenenfalls an ihrer eigenen Hochschule geltend machen.
Für nicht-hauptamtlich Lehrende können die Reisekosten nicht von der GHD übernommen werden.