Landeslehrpreis
Jährliche Verleihung an fünf bis sieben ProfessorInnen
Der Landeslehrpreis für die Fachhochschulen wurde erstmals 1996
vergeben. Er wird jährlich an fünf bis sieben Preisträger verliehen und
ist mit insgesamt 56.000 Euro dotiert. Das Preisgeld ist für
dienstliche Zwecke nach freier Entscheidung des Preisträgers oder der
Preisträgerin verwendbar. Das Vergabeverfahren sieht ein
Vorschlagsrecht der Studierenden vor. Nach positiven Voten der
jeweiligen Fachhochschulsenate, der Arbeitsgruppe „Leistungsanreize in
der Lehre (LARS)“, sowie der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen
entscheidet das Wissenschaftsministerium über die Vergabe.
"Qualitätvolle akademische Lehre ist für das Ansehen einer
Hochschule von größter Bedeutung. Sie ist die Grundlage für einen
hervorragenden wissenschaftlichen Nachwuchs, ohne den exzellente
Forschung undenkbar ist. Weil gute Lehre sich nicht von selbst
versteht, zeichnet Baden-Württemberg sie durch den Landeslehrpreis
aus."
[Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg]
